Urlaub auf dem Bauernhof
Ab dem Jahr 2025 wurden die Steuersätze für die Gebäude, welche für die Tätigkeit „Urlaub auf dem Bauernhof“ (UaB) verwendet werden, per Landesgesetz (Artikel 9 Absatz 4 Landesgesetz Nr. 3/2014) festgelegt.
Die Gemeinde Welsberg-Taisten ist eine Gemeinde, deren Gebiet als touristisch entwickelt gemäß BLR Nr. 887/2023, Anhang B) eingestuft ist. Demnach werden für die „Urlaub auf dem Bauernhof“-Gebäude nachfolgende Steuersätze angewandt:
- Gebäude der UaB-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkten: befreit
- Gebäude der UaB-Betriebe mit mindestens 40 Erschwernispunkten: Steuersatz von 0,30 %
- Gebäude der UaB-Betriebe, die nicht die 40 Erschwernispunkte erreichen: Steuersatz von 0,56 %
Privatzimmervermietungsbetriebe
Abschaffung des Auslastungsgrades ab dem Jahr 2025 und Anwendung des Steuersatzes von 0,66%