Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2025 - Neuerungen

Änderungen im Bereich der Gemeindeimmobiliensteuer

Veröffentlichungsdatum:

13.05.2025

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Urlaub auf dem Bauernhof

Ab dem Jahr 2025 wurden die Steuersätze für die Gebäude, welche für die Tätigkeit „Urlaub auf dem Bauernhof“ (UaB) verwendet werden, per Landesgesetz (Artikel 9 Absatz 4 Landesgesetz Nr. 3/2014) festgelegt.

Die Gemeinde Welsberg-Taisten ist eine Gemeinde, deren Gebiet als touristisch entwickelt gemäß BLR Nr. 887/2023, Anhang B) eingestuft ist. Demnach werden für die „Urlaub auf dem Bauernhof“-Gebäude nachfolgende Steuersätze angewandt:

  • Gebäude der UaB-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkten: befreit
  • Gebäude der UaB-Betriebe mit mindestens 40 Erschwernispunkten: Steuersatz von 0,30 %
  • Gebäude der UaB-Betriebe, die nicht die 40 Erschwernispunkte erreichen: Steuersatz von 0,56 %


Privatzimmervermietungsbetriebe

Abschaffung des Auslastungsgrades ab dem Jahr 2025 und Anwendung des Steuersatzes von 0,66%


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Zuletzt aktualisiert: 19.06.2025, 09:46 Uhr

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