Rangordnung für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau Art. 82 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 i.g.F.

Erstellung einer Rangordnung

Veröffentlichungsdatum:

29.05.2025

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Der Bürgermeister teilt mit, dass folgende geförderte Baulose für den Bau einer Wohnung zugewiesen werden können:

- Erweiterungszone „Taisten IV“ (2 Baulose)
- Erweiterungszone „Wiesen II“ (2 Baulose)
- Erweiterungszone „Welsberg VII“ (2 Baulose)

Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, innerhalb 25.07.2025 um 12:00 Uhr das Ansuchen um Aufnahme in die Rangordnung im Bauamt der Gemeinde oder über Pec-Mail: welsberg.monguelfo@legalmail.it abzugeben

Dem vollständig ausgefüllten Ansuchen sind u.a. folgende Dokumente beizulegen:

- EEVE der Jahre 2023 und 2024 aller Familienmitglieder;

- Eigenerklärung über das eigene Immobilienvermögen, sowie das Immobilienvermögen der Eltern und Schwiegereltern bzw. Eltern des Partners oder der eigenen Kinder

Rangordnung für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau Art. 82 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 i.g.F.

Antrag um Zuweisung einer Fläche für den geförderten Wohnbau Landesgesetz Nr. 13 vom 17.12.1998 i.g.F

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Zuletzt aktualisiert: 29.05.2025, 12:22 Uhr

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