Siehe auch Dienst im Bürgernetz
Ab dem Jahr 2014 ist für die in der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien die Gemeindeimmobiliensteuer GIS geschuldet und die staatlichen Bestimmungen zur IMU und TASI finden nicht mehr Anwendung (Landesgesetz Nr. 3/2014).
Genehmigung der Hebesätze und Freibeträge für die Gemeindeimmobiliensteuer GIS ab 01.01.2023
Verordnung Gemeindeimmobiliensteuer ab 01.01.2023
Richtwerte_Baugründe_ab_2021.pdf herunterladen (0.03 MB)
Die Hebesätze und Freibeträge des Jahres 2023 sind auch für die zukünftigen Jahre gültig.
Formulare