Gemeinderat

Gemeinderat der Gemeinde Welsberg-Taisten

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Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. In der Gemeinde Welsberg-Taisten besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 14 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.

Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.

Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.

In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hiezu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.

Er beschließt:

  • die Satzung der Körperschaft, der Sonderbetriebe und der Gesellschaften mit Mehrheits beteiligung der Gemeinde, die Verordnungen, die Ordnung der Ämter und Dienste
  • die Jahres- und Mehrjahreshaushaltsplänesowie deren Änderungen, die Rechnungslegung, die Leitpläne, die Planungsdokumente, die Fachpläne, die Programme für öffentliche Arbeiten und die entsprechenden Finanzierungspläne, die Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie die Pläne für deren Ausführung und die etwaigen Abweichungen von diesen, die abzugebenden Stellungnahmen in den vorgenannten Bereichen und zu den Fachplänen des Landes
  • die Vorprojekte in den in der Gemeindesatzung vorgesehenen Fällen
  • die Personalordnung, sofern diese nicht unter die Tarifverträge fällt, sowie die gesamten Planstellen;
  • die Einrichtung und Änderung der Formen der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit
  • die Errichtung und die Aufgaben der dezentralen Gemeindeorgane und der Einrichtungen der Bürgerbeteiligung sowie die Regelung ihrer Tätigkeit
  • die allgemeine Regelung, die Übernahme und die Einstellung der örtlichen öffentlichen Dienste, die Wahl der jeweiligen Verwaltungsformen
  • die Einrichtung von Aktiengesellschaften bzw. Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Beteiligung an denselben sowie die Änderung bzw. die Abtretung der Beteiligungsanteile zur Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten, die nicht die Verwaltung von öffentlichen Diensten betreffen
  • die Einführung und Regelung der Abgaben, einschließlich der Festsetzung der entsprechenden Prozentsätze
  • die Leitlinien, die die öffentlichen Betriebe und die abhängigen, subventionierten oder der Aufsicht der Gemeinde unterliegenden Einrichtungen zu befolgen haben
  • die Ausgaben zu Lasten künftiger Haushaltsgebarungen, ausgenommen Ausgaben für Liegenschaftsmieten sowie die ständige Lieferung von Gütern und die Erbringung von Dauerdienstleistungen
  • den Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften, einschließlich des Tausches, die Auftrags- und Konzessionsvergaben betreffend Arbeiten, die nicht ausdrücklich im Haushaltsvoranschlag und im entsprechenden Begleitbericht oder in anderen grundlegenden Beschlüssen des Gemeinderats vorgesehen sind oder die nicht lediglich deren Durchführung darstellen und somit nicht in die ordentliche Ausübung von Funktionen und Diensten fallen, für die der Gemeinde ausschuss, der Gemeindesekretär oder andere Beamte zuständig sind
  • in den Gemeinden der Provinz Bozen bis zu 13.000 Einwohnern die Ernennung, Namhaftmachung und Abberufung der eigenen Vertreter bei Körperschaften, Betrieben und Einrichtungen, die im Rahmen der Gemeinde oder der Provinz tätig sind oder von diesen abhängen oder kontrolliert werden


Art der Organisation

Organe

Verantwortlich

Dominik Oberstaller

Bürgermeister

Dr. Josef Oberleiter

Schriftführer

Mitglieder

Paula Mittermair

Vizebürgermeisterin, Gemeinderätin, Gemeindereferentin

Waltraud Brugger

Gemeinderätin, Gemeindereferentin

Reinhart Kargruber

Gemeinderat, Gemeindereferent

Vera Nocker

Gemeinderätin

Thomas Bachmann

Gemeinderat

Franz Patzleiner

Gemeinderat, Gemeindereferent

Patrick Feichter

Gemeinderat

Stefano Festini

Gemeinderat

Markus Ferdigg

Gemeinderat

Georg Thomaser

Gemeinderat

Martin Hellweger

Gemeinderat

Orte

Gemeinde Welsberg-Taisten

PUSTERTALER STRASSE 10, 39035 WELSBERG-TAISTEN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 19.03.2024, 11:43 Uhr